Allgemeine Geschäftsbedingungen avectec GmbH

Inhalt

  1. Anbieter, Geltungsbereich, Vertragssprachen
  2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
  3. Preise und Zahlung
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
  5. Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen, Exportkontrolle
  6. Lieferfristen und -termine; Selbstbelieferungsvorbehalt; Lieferverzug
  7. Höhere Gewalt
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
  10. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
  11. Pflichten des Kunden
  12. Anzeige von Sachmängeln in Schrift- oder Textform durch Kaufleute
  13. Sach- und Rechtsmängelansprüche von Verbrauchern
  14. Sach- und Rechtsmängelansprüche von Kunden, die nicht Verbraucher sind
  15. Haftung von avectec
  16. Einschaltung von Erfüllungsgehilfen
  17. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
  18. Streitbeilegung bei Verträgen mit Verbrauchern
  1. Anbieter, Geltungsbereich, Vertragssprachen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge der avectec GmbH („avectec“) über Lieferungen und Leistungen von avectec, soweit keine davon abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Anschrift, Kontaktdaten und sonstige Anbieterinformationen von avectec finden sich am Ende dieser AGB.

1.2. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Verträge unter Anwesenden wie z. B in einem Ladengeschäft, im elektronischen Geschäftsverkehr wie z. B über einen von avectec betriebenen Online-Shop oder in sonstiger Weise geschlossen werden.

1.3. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, ferner gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. „Verbraucher“ ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Alle Parteien, die mit avectec Verträge über deren Lieferungen und Leistungen schließen, werden nachfolgend zusammen als „Kunden“ bezeichnet.

1.4. Der Kunde hat bei Bestellungen, insbesondere bei Bestellungen über einen Online-Shop, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben dazu zu machen, ob er als Verbraucher, als Unternehmer oder als juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bestellt. Natürliche Personen dürfen nur bestellen, wenn sie volljährig sind.

1.5. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, insbesondere auch dann nicht, wenn avectec eine Bestellung eines Kunden annimmt, ohne der Geltung solcher Bedingungen zu widersprechen. Solche Bedingungen gelten nur, wenn avectec ihnen ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.

1.6. Vertragssprachen sind deutsch und englisch. Für die Auslegung maßgebend ist im Zweifel die deutsche Vertragsfassung.

  1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1. Angebote von avectec sind, wenn dort nicht abweichend angegeben, unverbindlich. Insbesondere gibt avectec mit der Darstellung und Bewerbung von Produkten in einem von ihr betriebenen Online-Shop oder sonstigen Werbemitteln kein bindendes Angebot zum Verkauf bestimmter Produkte ab.

2.2. Verträge kommen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien zustande.

2.3. Der Kunde kann auch über einen von avectec bereitgestellten Online-Shop durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ (oder eines in ähnlicher Weise gekennzeichneten Buttons) verbindlich bestellen. Sämtliche Bestellungen erfolgen unter Einbeziehung dieser AGB.

2.4. Bestellungen des Kunden kann avectec innerhalb von einer Woche ab dem Zugang annehmen, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt; für Bestellungen des Kunden über einen Online-Shop gelten für die Annahmefrist die gesetzlichen Bestimmungen (§ 147 BGB) , wonach eine Bestellung nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Besteller den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

2.5. Im Fall eines Vertragsschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr wird avectec den Zugang von Bestellungen von Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Eine solche Bestätigung stellt keine Annahme der Bestellung an, es sei denn, in der Bestätigung wird zugleich die Annahme erklärt.

2.6. Ein Vertrag kommt zustande, wenn avectec die Bestellung des Kunden innerhalb der Annahmefrist (vgl. Ziffer 2.4.) annimmt, z.B. durch ausdrückliche Erklärung, durch Lieferung, durch Zahlungsaufforderung oder die Veranlassung einer Abbuchung oder durch die Entgegennahme geleisteter Zahlungen; maßgebend für den Vertragsschluss ist jeweils die zeitlich zuerst erfolgende Handlung. Nimmt avectec eine Bestellung des Kunden erst nach Ablauf der Annahmefrist (vgl. Ziffer 2.4) oder zu anderen Bedingungen als in der Bestellung angegeben an, so kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde die verspätete und/oder abweichende Bestätigung annimmt.

2.7. Reparaturaufträge kommen dadurch zustande, dass der Kunde aufgrund eines zuvor eingeholten unverbindlichen Kostenvoranschlags von avectec eine verbindliche Bestellung abgibt und avectec diese Bestellung annimmt. Im Übrigen gelten für solche Bestellungen und deren Annahme die Regelungen dieser Ziffer 2 entsprechend.

2.8. Im Fall eines Vertragsschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr wird avectec den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht in für den Kunden zugänglicher Form speichern. Jedoch erhält der Kunde die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail mit der Zugangsbestätigung. Die AGB können zudem auf unserer Website eingesehen oder bei uns angefordert werden.

2.9. Produkt- und Leistungsbeschreibungen von avectec sind keine Garantien im Rechtssinn. Nur schriftlich oder in Textform abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien binden avectec.

2.10. Soweit in diesen AGB oder sonstigen getroffenen Vereinbarungen keine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Regelungen enthalten sind, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Preise und Zahlung

3.1. Es gelten die angegebenen Preise in Euro. Preisangaben in einem Verbrauchern zugänglichen, von avectec betriebenen Online-Shop oder in sonstigen, auch für Verbraucher bestimmten Werbemitteln oder Medien enthalten die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer.

3.2. Soweit nicht abweichend vereinbart, kommen Kosten für den Versand und ggf. Verzollung hinzu. Nähere Angaben zu anfallenden Versandkosten finden sich in der Bestellmaske zum jeweiligen Produkt und hier auf der Website von avectec. Im Fall von Teillieferungen (Ziffer 5.3) entstehen dem Kunden vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes lediglich für die erste, nicht auch für weitere Teillieferungen Versandkosten. Erfolgen Teillieferungen jedoch auf Wunsch des Kunden, berechnet avectec für jede Teillieferung Versandkosten.

3.3. Der Kunde kann den Kaufpreis und die ggf. anfallenden Versandkosten oder sonstige Vergütung bezahlen

  • per Vorkasse durch Überweisung auf das im Online-Shop angegebene Konto von avectec spätestens zwei Wochen nach Erhalt der mit der Vertragsannahme übersandten Rechnung,
  • per Kreditkarte mittels einer der in der Bestellmaske akzeptierten Karten,
  • per Paypal,
  • durch Erteilung einer Einzugsermächtigung; in diesem Fall ist avectec zum Einzug nach Vertragsschluss berechtigt
    oder per „Lieferung auf Rechnung“ durch Überweisung auf das im Online-Shop angegebene Konto von avectec spätestens zwei Wochen nach Erhalt der mit der Lieferung der Ware übersandten Rechnung. Der Zahlungsweg „Lieferung auf Rechnung“ steht grundsätzlich nur Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland zur Verfügung, bei denen keine Forderungen aus anderen Bestellungen offen stehen und Liefer- und Rechnungsanschrift übereinstimmen. Außerdem behält avectec sich vor, die „Lieferung auf Rechnung“ zu verweigern, wenn aufgrund der für diesen Zahlungsweg bei unabhängigen Wirtschaftsauskunfteien eingeholten Bonitätsbewertung oder aufgrund sonstiger konkreter Anhaltspunkte begründete Zweifel an ausreichender Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft bestehen.

3.4. avectec ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen, insbesondere per E-Mail.

3.5. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann avectec Verzugszinsen in der ggf. vereinbarten, mindestens jedoch in der gesetzlichen Höhe verlangen. Das Recht von avectec, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen einen weitergehenden Schaden sowie sonstige gesetzlichen Rechtsbehelfe geltend zu machen, bleibt unberührt.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltung

4.1. avectec stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu. Insbesondere ist avectec unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Zurückhaltung ihrer Lieferungen oder Leistungen berechtigt, solange der Kunde seine avectec gegenüber bestehenden Verpflichtungen aus dem zugrunde liegenden oder einem anderen Vertrag oder einer sonstigen Rechtsgrundlage nicht erfüllt.

4.2. Der Kunde kann vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Beschränkung des Rechts zur Aufrechnung gilt nicht für die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die aus dem Vertrag stammen, aus dem auch die Gegenforderung von avectec stammt, und die mit dieser in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (wie z. B. für den Fall der Aufrechnung des Kunden mit einer Schadensersatzforderung wegen mangelhafter oder verspäteter Lieferung gegenüber der Vergütungsforderung von avectec für diese Lieferung).

4.3. Das Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, avectec hat bereits ein dem Wert ihrer erbrachten Leistung entsprechendes Entgelt erhalten oder der Gegenanspruch des Kunden, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt ist, ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  1. Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen, Exportkontrolle

5.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist avectec verpflichtet, Lieferungen und Leistungsergebnisse durch einen von ihr ausgewählten Transporteur an den Kunden zu versenden.

5.2. Wenn der Vertrag nicht mit einem Verbraucher geschlossen ist, geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung der Lieferung oder des Leistungsergebnisses, soweit nicht abweichend vereinbart, mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Werkleistungen, wenn die Versendung des Leistungsergebnisses an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (vgl. Ziffer 17.1) vereinbart ist oder die Versendung auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt. Die vorstehenden Regelungen gelten für Verträge mit Verbrauchern jedoch dann entsprechend, wenn der Verbraucher den Transporteur mit der Ausführung des Transports beauftragt hat und avectec dem Verbraucher diesen Transporteur nicht zuvor benannt hatte.

5.3. avectec ist zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, sofern hierdurch die Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Durch Teillieferungen oder Teilleistungen verursachte zusätzliche Versandkosten trägt avectec.

5.4. Lieferungen und Leistungen von avectec stehen unter dem Vorbehalt, dass ihnen keine Exportkontrollbestimmungen, Embargos oder vergleichbare Sanktionen entgegenstehen. Der Kunde wird auf eigene Kosten die zur Lieferung bzw. Leistungserbringung an ihn sowie die für eine etwaige Weitergabe oder Ausfuhr durch den Kunden ggf. erforderlichen Informationen und Unterlagen beibringen und Erklärungen (z. B. Endverbleibserklärungen) abgeben. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren bleiben bei der Bemessung von Fristen und Lieferzeiten unberücksichtigt. Sollten erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder sollte der Kunde avectec trotz angemessener Fristsetzung ggf. erforderliche Informationen, Unterlagen oder Erklärungen nicht überlassen, so ist avectec berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche zu, es sei denn, avectec hat die Nichterteilung einer erforderlichen Genehmigung zu vertreten. Falls der Kunden beabsichtigt, eine Lieferung oder Leistung von avectec weiterzuveräußern, insbesondere in ein anderes Land auszuführen oder zu verbringen, wird er alle dabei einschlägigen Vorschriften zur Exportkontrolle, Embargos und vergleichbare Sanktionen beachten.

  1. Lieferfristen und -termine, Selbstbelieferungsvorbehalt, Lieferverzug

6.1. Liefer- und Leistungsfristen und -termine sind nur ungefähre Fristen oder Termine. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

6.2. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung von avectec bei dem Kunden, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, zu welchem avectec alle für die Lieferung oder die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vorliegen, nötige Mitwirkungsleistungen des Kunden erbracht und ggf. fällige Vorauszahlungen geleistet sind.

6.3. Lieferzeiten verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seiner Verpflichtung oder Obliegenheit, bei der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung mitzuwirken, nicht oder nur unzureichend nachkommt, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach Vornahme der Mitwirkung.

6.4. Maßgebend für die Einhaltung der Fristen und Termine ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Zeitpunkt des Gefahrübergangs (vgl. Ziffer 5.2).

6.5. Falls avectec eine bestellte Lieferung oder Leistung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen infolge ausbleibender, verspäteter oder fehlerhafter Belieferung oder Leistungserbringung durch einen Lieferanten oder Dienstleister nicht oder nicht rechtzeitig leisten bzw. erbringen kann, obwohl avectec vor Vertragsschluss einen entsprechenden Einkaufs- bzw. Deckungsvertrag mit dem Lieferanten oder Dienstleister geschlossen hat, ist avectec berechtigt, sich durch Erklärung von der Lieferverpflichtung zu lösen. Bereits geleistete Zahlungen wird sie in diesem Fall unverzüglich erstatten. Wenn der Kunden als Verbraucher bestellt hat, ist avectec in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Artikels zu unterrichten.

6.6. Gerät avectec infolge einfacher oder leichter Fahrlässigkeit in Verzug, so ist ihre Haftung für etwaige dadurch verursachte Verzögerungsschäden beschränkt auf typische und vorhersehbare Schäden, wobei avectec maximal nur in Höhe von bis zu 0,5 Prozent des Netto-Rechnungsbetrags des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung oder Leistung pro vollendeter Woche des Verzugs haftet, insgesamt jedoch maximal in Höhe von bis zu fünf (5) Prozent dieses Netto-Rechnungsbetrags. Der Kunde wird avectec spätestens bei Vertragsschluss über ggf. Dritten gegenüber bestehende Verpflichtungen zur Zahlung von Vertragsstrafen wegen Verzögerungen unterrichten. Im Übrigen gilt für die Haftung von avectec wegen Verzugs Ziffer 15.

  1. Höhere Gewalt

7.1. Sollte avectec durch höhere Gewalt (wie in Ziffer 7.3 definiert) oder andere vergleichbare unvorhersehbare Umstände unverschuldet an einer fristgerechten Lieferung oder Leistung gehindert sein, so verlängern sich etwaige Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum, in dem die Störung andauert, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach Beendigung der Störung. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Umstände in dem genannten Sinn bei einem Erfüllungsgehilfen oder Lieferanten bzw. Dienstleister von avectec eintreten.

7.2. Dauern die Umstände mehr als vier Monate an, so sind beide Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen einer Partei wird die andere Partei innerhalb angemessener Frist erklären, ob sie zurücktreten wird. Es wird klargestellt, dass Schadenersatzansprüche des Kunden im Fall wegen höherer Gewalt ausbleibender Lieferungen oder Leistungen oder eines nach Satz 1 durch avectec erklärten Rücktritts nicht bestehen. Im Übrigen richten sich die Folgen eines durch avectec oder den Kunden erklärten Rücktritts nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.3. Der Begriff „höhere Gewalt“ umfasst insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Terrorakte, Sabotage, Handelsbeschränkungen, Embargos, Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse wie z. B Überschwemmungen, Explosionen, Feuer, Erdbeben, Tsunamis, einen mehr als nur vorübergehenden Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Versorgung mit Energie, Boykott, Streik und Aussperrung, unzureichende Versorgung mit Rohstoffen, Bauteilen oder Arbeitskräften sowie andere Umstände ähnlicher Art, welche außerhalb der Kontrolle von avectec liegen.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1. Gelieferte Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von avectec. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten zusätzlich die nachfolgend in den Ziffern 8.2 bis 8.7 geregelten Bestimmungen, die nicht für Geschäfte mit Verbrauchern gelten.

8.2. Das Eigentum an Lieferungen und Leistungsergebnissen („Vorbehaltsware“) geht erst auf den Kunden über, bis alle Forderungen von avectec aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich z.B. Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen erfüllt sind. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von avectec in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen wird. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich sowohl auf den tatsächlichen als auch auf den anerkannten Saldo.

8.3. Der Kunde nimmt Ver- oder Bearbeitungen von Vorbehaltsware stets für avectec als Hersteller im Sinne von § 950 BGB vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht avectec gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder untrennbar vermischt oder vermengt, so erwirbt avectec an der neuen Sache Miteigentum nach Bruchteilen, und zwar in dem Verhältnis, in dem der Wert der Vorbehaltsware zu dem Wert der nicht im Eigentum von avectec stehenden Ware des Kunden oder Dritter steht. Erwirbt der Kunde in den in Satz 2 genannten Fällen kraft Gesetzes Alleineigentum an der unter Verwendung der Vorbehaltsware entstehenden neuen einheitlichen Sache, so überträgt der Kunde avectec entsprechend dem in Satz 2 geregelten Anteil zur Sicherung der in Ziffer 8.1 genannten Forderungen Miteigentum und verwahrt die Sache unentgeltlich für avectec. Im Übrigen gelten für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende neue Sache die Bestimmungen über die Vorbehaltsware entsprechend.

8.4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang veräußern. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht ohne schriftliche oder in Textform erklärte Zustimmung von avectec verpfänden oder anderen zur Sicherheit übereignen. Im Fall einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte muss der Kunde avectec unverzüglich schriftlich oder in Textform benachrichtigen.

8.5. Der Kunde tritt avectec bereits mit Abschluss eines Vertrags, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Vorbehaltsware von avectec sämtliche Forderungen gegen seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sicherheit ab. avectec ermächtigt den Kunden, an avectec abgetretene Forderungen einzuziehen. avectec bleibt jedoch trotz dieser Ermächtigung zum Einzug der Forderung berechtigt. Gerät der Kunden in Zahlungsverzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, kann avectec die Einzugsermächtigung widerrufen. Auf Verlangen von avectec wird der Kunde avectec im Fall des Widerrufs die zur Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche erforderlichen Auskünfte erteilen, sämtliche dem Beweis der Forderung dienenden Unterlagen aushändigen und die Abtretung offenlegen. Auch avectec ist in diesem Fall zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.

8.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann avectec die Vorbehaltsware herausverlangen, wenn avectec spätestens mit dem Herausgabeverlangen von dem der Lieferung zu Grunde liegenden Vertrag zurücktritt. Der Kunde wird in diesem Fall ggf. gegen Dritte bestehende Ansprüche auf Herausgabe der Vorbehaltsware an avectec abtreten.

8.7. avectec wird auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in dem Umfang freigeben, in welchem der realisierbare Wert der für avectec bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

  1. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9.1. Die Lieferung von Produkten oder Leistungsergebnissen durch avectec beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten an Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten oder sonstigem geistigen Eigentum, das ggf. an den Produkten oder Leistungsergebnissen und ggf. gelieferten Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen, Produktdokumentationen, Fotos und dergleichen besteht.

9.2. Für den Fall, dass avectec dem Kunden vereinbarungsgemäß Nutzungsrechte einräumt, gewährt avectec, soweit nicht anders schriftlich oder in Textform vereinbart, nur einfache (nicht-exklusive), nicht übertagbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrechte, die auf den mit der Rechtseinräumung beabsichtigten Zweck beschränkt sind. Rechte zur Bearbeitung oder Umarbeitung werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart oder für den vereinbarten Zweck unabdingbar ist. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart ist, beinhalten Softwarelizenzen weder das Recht, die Software anzupassen, zu arrangieren oder in sonstiger Weise zu verändern, noch eine Verpflichtung für avectec, den Quellcode der Software zu übertragen oder zugänglich zu machen. Gesetzliche Schrankenbestimmungen bleiben unberührt.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

10.1. Wenn der Kunde Verbraucher ist (vgl. zur Definition Ziffer 1.3), steht ihm unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere beim Kauf von Produkten oder der Beauftragung von Leistungen wie z. B. Reparaturen im Fernabsatz wie z. B. über einen Online-Shop, ein Widerrufsrecht zu. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Unternehmern kein Widerrufsrecht zusteht.

10.2. Für das Widerrufsrecht gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in den folgenden für den Widerruf einschlägigen Widerrufsbelehrungen für den Kauf (nachfolgend A.) und für Dienstleistungen, z. B. Repa-raturaufträge (nachfolgend B.).

  1. Widerrufsbelehrung für den Kauf durch Verbraucher im Fernabsatz

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware bzw. die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, avetec GmbH, Fuhrbleek 46, 30916 Isernhagen, Deutschland, Telefon (+49 511 4498204), E-Mail (info@avectec.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Hinweise zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, bei Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, und bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

B Widerrufsbelehrung für die Beauftragung von Dienstleistungen durch Verbraucher im Fernabsatz

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, avetec GmbH, Fuhrbleek 46, 30916 Isernhagen, Deutschland, Telefon (+49 511 4498204), E-Mail (info@avectec.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Hinweise zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, Sie diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt.

  1. Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
avectec GmbH
Fuhrbleek 46
30916 Isernhagen
Deutschland

E-Mail: info@avectec.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_______________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*) ________________________________

Name des/der Verbraucher(s) _______________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) _____________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_______________________________________________________

Datum _________________________________________________

_______________

(*) Unzutreffendes streichen

  1. Pflichten des Kunden

11.1. Der Kunde wird Lieferungen und Leistungen von avectec nur im Rahmen der jeweils bestimmungsgemäßen Anwendung einsetzen. Er wird beigefügte oder ihm sonst in geeigneter Weise bekannt gemachte Anwendungs- und Gefahrhinweise und Bedienungsanleitungen und dergleichen beachten.

11.2. Sollten für die Nutzung, die Lagerung, die Entsorgung von Lieferungen und Leistungen oder für den sonstigen Umgang damit bestimmte gesetzliche oder behördliche Anforderungen bestehen (z. B. eine Registrierungs- oder Führerscheinpflicht o.Ä.), so wird der Kunde diese Anforderungen stets beachten und die Lieferung oder Leistung nur bei Einhaltung der Anforderungen nutzen.

  1. Anzeige von Sachmängeln in Schrift- oder Textform durch Kaufleute

12.1. Ist der Kunde Kaufmann, muss eine ihm nach § 377 HGB unter den dort genannten Voraussetzungen obliegende Anzeige von Sachmängeln einer Lieferung oder eines überlassenen Leistungsergebnisses von avectec schriftlich oder in Textform erfolgen und soll, soweit möglich, eine detaillierte Beschreibung der gerügten Sachmängel enthalten.

12.2. Der Kunde kann sich nicht auf Sachmängel berufen, die er avectec nicht gemäß Ziffer 12.1 angezeigt hat.

  1. Sach- und Rechtsmängelansprüche von Verbrauchern

13.1. avectec haftet gegenüber Kunden, die Verbraucher (Ziffer 1.3) sind, für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

13.2. Verbrauchern stehen bei etwaigen Sach- oder Rechtsmängeln gelieferter Produkte oder erbrachter Werkleistungen unbeschränkt alle nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Rechte zu, jedoch mit der Maßgabe, dass der Kunde Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen können, als eine Haftung nach Ziffer 15 gegeben ist.

13.3. Etwaige über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehenden Garantien bleiben unberührt.

  1. Sach- und Rechtsmängelansprüche von Kunden, die nicht Verbraucher sind

14.1. avectec haftet gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, für Sach- und Rechtsmängeln nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

14.2. avectec erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen in den in Ziffer 14.1 genannten Fällen durch Nacherfüllung, und zwar nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Sach- oder Rechtsmangels oder durch Lieferung eines mangelfreien Liefergegenstands oder Leistungsergebnisses. Im Fall von Rechtsmängeln kann avectec auch dadurch nacherfüllen, dass avectec Ansprüche Dritter abwehrt oder ggf. erforderliche Rechte beschafft

14.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder – bei Vorliegen eines für die bestimmungsgemäße Nutzung mehr als nur unerheblichen Sach- oder Rechtsmangels – von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Sach- oder Rechtsmängeln kann der Kunde nur nach den gesetzlichen Vorschriften und nur dann verlangen, wenn und soweit ein Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Ziffer 15 besteht. Weitere Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen.

14.4. Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, avectec hat die Sach- oder Rechtsmängel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder avectec haftet aufgrund einer Garantie oder mangelbedingt wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14.5. Etwaige über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehenden Garantien bleiben unberührt.

  1. Haftungs von avectec

15.1. avectec haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und im Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ebenso bleibt eine Haftung von avectec nach dem Produkthaftungsgesetz von den nachstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. Im Fall einer vertraglich übernommenen Garantie haftet avectec nach Maßgabe der Garantie und ergänzend nach den ggf. anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

15.2. In Fällen einfacher und leichter Fahrlässigkeit haftet avectec – soweit in Ziffer 15.1 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung von avectec nach Satz 1 ist – soweit in Ziffer 6.6 für Verzögerungsschäden nicht abweichend geregelt – beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von avectec, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 15.1, ausgeschlossen.

15.3. Wenn der Kunde den Vertrag nicht als Verbraucher (Ziffer 1.3) geschlossen hat, verjähren Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen avectec gemäß den Ziffern 6.6 und 15.2 verjähren mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

15.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten von Organen, Angestellten und Gesellschaftern von avectec.

  1. Einschaltung von Erfüllungsgehilfen

16.1. avectec darf ohne vorherige Zustimmung des Kunden Erfüllungsgehilfen einschalten oder austauschen.

16.2. avectec haftet für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden im Rahmen der in diesen AGB oder ggf. bestehender Sonderabreden geregelten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

17.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von avectec ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz von avectec.

17.2. Für Verträge zwischen avectec und dem Kunden, für welche diese AGB gelten, sowie für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit solchen Verträgen gilt deutsches Recht, wobei die Anwendung kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden, ausgeschlossen ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit nicht abweichend vereinbart. Wenn der Kunde den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land der EU oder in der Schweiz hatte, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

17.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB unterliegenden Verträgen ist der Sitz von avectec, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. avectec kann den Kunden in den vorgenannten Fällen auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

  1. Streitbeilegung bei Verträgen mit Verbrauchern

Gemäß bestehender gesetzlicher Vorgaben weist avectec auf Folgendes hin:

Unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet sich eine Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung. Unsere E-Mail-Adresse ist am Ende dieser AGB angegeben.

avectec nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet.

Stand: 01.01.2024

avectec GmbH
Fuhrbleek 46, 30916 Isernhagen, Deutschland

Geschäftsführer: Stephan Heins
Handelsregister: AMTSGERICHT HANNOVER HRB 226405
Telefon: +49 511 4498204
E-Mail: info@avectec.com